Allgemeine Geschäftsbedingungen Bäder Helden GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Bäder Helden GmbH, Am Hammersteig 5, 97753 Karlstadt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) eines Vertragspartners/Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“) wird schon jetzt widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- An die für den jeweiligen (zukünftigen) Auftraggeber speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich die Bäder Helden GmbH 14 Kalendertage nach dem im Angebot genannten Erstellungsdatum lang gebunden.
- Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Bäder Helden GmbH kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot der Bäder Helden GmbH unverändert und uneingeschränkt annimmt und die von ihm unterzeichnete, schriftliche Auftragsbestätigung mindestens 5 Kalendertage vor dem in der Auftragsbestätigung genannten Einbautermin bei der Bäder Helden GmbH eingegangen ist. Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt der Vertrag nicht, auch nicht in Teilen, zustande – auch nicht stillschweigend.
- Soweit und sofern eine Veränderung oder Einschränkung des Angebotes der Bäder Helden GmbH als neues Angebot des Auftraggebers an die Bäder Helden GmbH erachtet werden sollte, kommt ein Vertrag auf Grundlage des neuen Vertrages nur dann zustande, wenn die Bäder Helden GmbH dieses neue Angebot ausdrücklich schriftlich annimmt und die hiesigen AGB der Bäder Helden GmbH ausnahmslos Grundlage des Vertrages werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers wird auch in diesen Fällen schon jetzt widersprochen. Ein Zustandekommen durch Stillschweigen der Bäder Helden GmbH wird für Fälle des § 2 Abs. 2 dieser AGB ebenso ausgeschlossen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma Bäder Helden GmbH getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Auch Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise, Preisänderungen
- Der vereinbarte Festpreis schließt die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Mehraufwand wegen baulicher Gegebenheiten, die im Vorfeld nicht erkennbar waren, geht zu Lasten des Auftraggebers und ist von ihm gegenüber der Bäder Helden GmbH gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für alle Leistungen, die im Angebot nicht umfasst sind.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlicher Lieferung/Bereitstellung/Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Bäder Helden GmbH zu vertreten sind, mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der tatsächlichen Lieferung, Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise der Bäder Helden GmbH, unabhängig davon, ob diese gestiegen oder gesunken sein sollten. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten Preise im Durchschnitt um mehr als 10 Prozent, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Haben sich wesentliche Umstände der Vermögenslage des Auftraggebers unmittelbar nach dem Vertragsschluss schwerwiegend verändert (z.B. Insolvenz), steht der Bäder Helden GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 4 Rechnungen und Zahlungsziel
- Rechnungen der Bäder Helden GmbH sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungserhalt.
- Mitarbeiter der Bäder Helden GmbH sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können deshalb mit befreiender Wirkung nur an das Bankkonto der Bäder Helden GmbH bei der Sparkasse Mainfranken erfolgen: IBAN: DE BIC: BY1LADEM
- Ausschließlich der Auftraggeber ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger für alle Produkte und Leistungen der Bäder Helden GmbH.
- Eventuelle private oder öffentliche Förderungen oder Zuschüsse (z.B. Pflegekasse, KfW etc.) befreien den Auftraggeber nicht von seiner persönlichen Zahlungspflicht gegenüber der Bäder Helden GmbH. Abtretungserklärungen gegenüber Pflegekassen oder ähnlichen Institutionen befreien nicht von der persönlichen Zahlungspflicht. Die Abtretung seines Erstattungsanspruchs gegenüber Pflegekassen oder anderen Dritten an die Bäder Helden GmbH befreit den Auftraggeber nicht von seiner persönlichen Zahlungspflicht gegenüber der Bäder Helden GmbH. Die Kosten für ein notwendig werdendes Mahnverfahren trägt der Auftraggeber.
- Sollten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht alle Leistungen oder Produkte des Auftrags erfüllt sein, ist die Bäder Helden GmbH zur Abrechnung von erbrachten Teilleistungen berechtigt.
- Für den Fall, dass die Lieferung von maßgefertigten Duschvorhängen Teil des Auftrags ist, kommt die Bäder Helden GmbH erst dann in Verzug, wenn ein Zeitraum von 6 Wochen ab dem tatsächlichen Einbautermin überschritten ist. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht berechtigt, die Rechnung nicht fristgerecht zu bezahlen oder in Teilen zu kürzen, weil der maßgefertigte Duschvorhang noch nicht geliefert wurde. Die Herstellung und der Versand des maßgeschneiderten Duschvorhangs seitens der extern hierfür von der Bäder Helden GmbH beauftragten Schneiderei nimmt durchschnittlich 4 bis 6 Wochen in Anspruch. In dieser Zeit hat die Bäder Helden GmbH keinen Einfluss auf den Herstellungs- und Lieferprozess. Dem Auftraggeber wird von der Bäder Helden GmbH für die Zeit bis zur Lieferung des maßgefertigten Duschvorhangs ein provisorischer Vorhang zur Verfügung gestellt, damit die Dusche uneingeschränkt genutzt werden kann. 7. Die Bäder Helden GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Funktionsfähigkeit
- Nach der Fertigstellung des Auftrags wird der Auftraggeber von den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern der Bäder Helden GmbH in die Bedienung der neuen Dusche/Sanitäreinrichtung und der verbauten Armaturen eingewiesen. Dabei wird auch die Funktionsfähigkeit aller Komponenten und der einwandfreie Abfluss des Wassers geprüft. Der Auftraggeber quittiert mit seiner späteren Unterschrift auf dem Lieferschein die Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt der gemeinsam durchgeführten Prüfung.
- Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen somit nicht der Gewährleistung. Es ist handwerksüblich, dass Silikonfugen alle 2 bis 3 Jahre erneuert werden müssen. Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Kontrolle der Silikonfugen angehalten und hat auf eigene Kosten unverzüglich die Reparatur schadhafter Silikonfugen zu veranlassen, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Die Bäder Helden GmbH übernimmt die Gewährleistung nur für die einwandfreie Funktion der neu verbauten Leitung vom Siphon bis zur Einleitung in den vorhandenen Abfluss des hauseigenen Abwassersystems. In der Praxis kann es vor allem bei älteren Gebäuden vorkommen, dass sich in den vorhandenen Abwasserleitungen durch Kalk oder Verschmutzungen eine Kruste bildet, die den einwandfreien Abfluss einschränkt oder ganz verhindert. Dies liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung. Die Kosten einer in diesem Fall zu beauftragenden Spezialfirma für Rohrreinigung trägt allein der Auftraggeber/Hauseigentümer. Eine Inanspruchnahme der Bäder Helden GmbH durch den Auftraggeber oder sonstigen Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
- Die Gewährleistung der Bäder Helden GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen die Bäder Helden GmbH ist der Sitz der Bäder Helden GmbH in 97753 Karlstadt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und Bäder Helden GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Es gelten regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.06.2023